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Pauschale Nebenkostendeckelung bei Sachverständigenkosten unzulässig
Zusammenfassung
Der BGH hat die pauschale Deckelung von Nebenkosten für Sachverständigengutachten durch das LG Saarbrücken auf 100 Euro als unzulässig verworfen. Die Schätzung der erforderlichen Kosten muss auf einer tragfähigen Grundlage basieren und den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen.
Leitsatz
"Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Beurteilung des Tatrichters, die von einem Sachverständigen zusätzlich zu einem Grundhonorar berechneten Nebenkosten seien in Routinefällen grundsätzlich in Höhe von 100 € erforderlich, während sie, soweit sie diesen Betrag überstiegen, erkennbar überhöht und deshalb nicht ersatzfähig seien, entbehrt einer hinreichend tragfähigen Grundlage."
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