Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
VI ZR 377/18Bundesgerichtshof (BGH)·15. Oktober 2019

Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden - Kenntnis des Geschädigten

§ 287 ZPO§ 373 ZPOArt. 103 GG§ 7 StVG

Zusammenfassung

Der BGH hat entschieden, dass ein Geschädigter, der von einem Vorschaden keine Kenntnis hatte und das Fahrzeug in unbeschädigtem Zustand erworben hat, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens behaupten und unter Zeugenbeweis stellen kann.

Leitsatz

"Behauptet der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, von einem eventuellen Vorschaden selbst keine Kenntnis gehabt und den beschädigten Pkw in unbeschädigtem bzw. repariertem Zustand erworben zu haben, so ist er grundsätzlich nicht gehindert, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen."

Vollständige Analyse

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Geschädigter Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend. Die eintrittspflichtige Versicherung wandte einen unreparierten Vorschaden im selben Bereich ein. Der Kläger, der das Fahrzeug gebraucht erworben hatte, trug vor, von einem Vorschaden keine Kenntnis gehabt zu haben und das Fahrzeug als unfallfrei gekauft zu haben. Er benannte den Verkäufer als Zeugen dafür, dass ein möglicher Vorschaden fachgerecht repariert worden sei. Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bezüglich Vorschäden nicht überspannt werden dürfen. Gemäß § 287 ZPO und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 GG ist es einem Geschädigten, der glaubhaft keine Kenntnis von einem Vorschaden hat, nicht verwehrt, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur zu behaupten und unter Beweis zu stellen, beispielsweise durch die Benennung des Verkäufers als Zeugen. Diese Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da sie die Position von Geschädigten stärkt, die mit dem oft schwer zu widerlegenden Einwand eines Vorschadens konfrontiert werden. Sie verhindert, dass Geschädigte, die ihr Fahrzeug im guten Glauben als unbeschädigt erworben haben, in Beweisnot geraten. Das Urteil bestätigt die Linie des BGH, eine übermäßige Belastung des Geschädigten zu vermeiden und eine faire Lastenverteilung im Zivilprozess zu gewährleisten. Für die Schadensregulierungspraxis bedeutet dies, dass Versicherer den Vorschadeneinwand nicht pauschal und ohne weitere Substanz erheben können, um eine Regulierung abzulehnen. Die Haftungsgrundlage aus § 7 StVG bleibt davon unberührt, jedoch werden die prozessualen Möglichkeiten des Geschädigten zur Durchsetzung seines Anspruchs erleichtert.

Autofahrer Plus

Vollständige Analyse & rechtliche Hacks

Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Praxistipps

Autofahrer Plus

Praxistipps & Handlungsempfehlungen

Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen