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Fiktive Schadensabrechnung und Großkundenrabatte
Zusammenfassung
Der BGH entschied, dass bei fiktiver Schadensabrechnung Großkundenrabatte, die dem Geschädigten auf dem regionalen Markt von markengebundenen Fachwerkstätten eingeräumt werden, schadensmindernd zu berücksichtigen sind. Die subjektbezogene Schadensbetrachtung gilt auch bei fiktiver Abrechnung.
Leitsatz
"Sind dem Geschädigten von markengebundenen Fachwerkstätten auf dem allgemeinen regionalen Markt Großkundenrabatte für Fahrzeugreparaturen eingeräumt worden, die er ohne weiteres auch für die Reparatur des Unfallfahrzeugs in Anspruch nehmen könnte, so ist dies ein Umstand, der im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich zu berücksichtigen ist."
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