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VW-Urteil: Werkstattverweis bei fiktiver Abrechnung und Scheckheftpflege
Zusammenfassung
Das "VW-Urteil" konkretisiert das Porsche-Urteil: Der Geschädigte kann bei fiktiver Abrechnung auf eine günstigere freie Werkstatt verwiesen werden – aber nur, wenn die Versicherung Gleichwertigkeit nachweist. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge unter 3 Jahren und bei durchgängiger Scheckheftpflege in der Markenwerkstatt.
Leitsatz
"Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, kann auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verwiesen werden, wenn der Schädiger darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass ihm die Reparatur in einer freien Fachwerkstatt unzumutbar ist, etwa weil er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen."
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