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Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall
Zusammenfassung
Ereignet sich eine Kollision in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren beider Unfallbeteiligter, spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden beider.
Leitsatz
"Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, der Rückwärtsfahrende zum Kollisionszeitpunkt selbst also noch nicht stand, so spricht auch bei Parkplatzunfällen ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO in Verbindung mit der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat."
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