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Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung – Bemessungskriterien
Zusammenfassung
Der BGH bestätigte ein Schmerzensgeld von über 225.000 € bei unfallbedingter Querschnittslähmung und präzisierte die Bemessungskriterien für schwere Verletzungen.
Leitsatz
"Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, Ausmaß der Dauerschäden sowie das Alter des Geschädigten zu berücksichtigen."
Vollständige Analyse
In diesem wegweisenden Urteil hat der BGH die Bemessungskriterien für Schmerzensgeld bei schwersten Verletzungen konkretisiert. Der Kläger erlitt bei einem Verkehrsunfall eine Querschnittslähmung. Der BGH bestätigte ein Schmerzensgeld von über 225.000 € und stellte klar, dass bei der Bemessung neben der Art und Schwere der Verletzung auch die Dauer der Behandlung, das Ausmaß der Dauerschäden, das Alter des Geschädigten und die Auswirkungen auf die Lebensführung zu berücksichtigen sind.
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Quelle: dejure.org
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