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Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – Grenzen und Entkräftung
Zusammenfassung
Der BGH bestätigte den Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Wer auffährt, hat grundsätzlich den Unfall verschuldet. Dieser Anscheinsbeweis kann nur durch konkrete Tatsachen entkräftet werden.
Leitsatz
"Beim Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Auffahrenden. Dieser Anscheinsbeweis kann durch den Nachweis eines atypischen Geschehensablaufs entkräftet werden."
Vollständige Analyse
Der BGH hat die ständige Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall bestätigt und präzisiert. Grundsätzlich spricht beim Auffahrunfall der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende den Unfall durch zu geringen Sicherheitsabstand, zu hohe Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit verursacht hat. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch entkräftet werden, wenn der Auffahrende einen atypischen Geschehensablauf darlegt und beweist – etwa ein plötzliches grundloses Bremsen des Vorausfahrenden.
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Quelle: dejure.org
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