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Grundsatzurteil: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall
Zusammenfassung
Das Grundsatzurteil des BGH zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Wer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, hat den Beweis des ersten Anscheins gegen sich.
Leitsatz
"Beim Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Verhalten des Auffahrenden."
Vollständige Analyse
Dieses Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 1977 hat die Beweislastverteilung beim Auffahrunfall grundlegend geprägt. Der BGH stellte klar, dass beim Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug der Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Verhalten des Auffahrenden spricht. Der Auffahrende muss sich entlasten, nicht der Vorausfahrende muss das Verschulden beweisen. Diese Beweislastumkehr basiert auf der Erfahrung, dass Auffahrunfälle typischerweise durch zu geringen Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit verursacht werden.
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Quelle: dejure.org
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