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Recht auf Vergessen I
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Online-Pressearchive unter bestimmten Umständen verpflichtet sein können, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen zu treffen. Dies dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Leitsatz
"Das Recht auf Vergessen I statuiert, dass auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte das Bundesverfassungsgericht primär die deutschen Grundrechte prüft. Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet werden."
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