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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
22 U 152/14KG Berlin·27. August 2015

Darlegungs- und Beweislast bei überlappenden Vorschaden

§ 287 ZPO

Zusammenfassung

Das KG Berlin hat entschieden, dass der Geschädigte bei einem überlappenden Vorschaden substantiiert darlegen und beweisen muss, welche Schäden durch den neuen Unfall entstanden sind. Eine pauschale Behauptung der Reparatur des Vorschadens reicht nicht aus.

Leitsatz

"Bei einer Teilüberdeckung zwischen einem Vorschaden und einem neuen Unfallschaden muss der Geschädigte den konkreten Reparaturweg des Vorschadens darlegen, um den neuen Schaden geltend machen zu können. Ein Verweis auf das äußere Erscheinungsbild oder pauschale Behauptungen sind nicht ausreichend."

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