Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
13 S 146/18LG Saarbrücken·19. September 2018

Regionale Begrenzung der Restwertermittlung

§ 249 BGB

Zusammenfassung

Das Gericht bestätigt, dass sich die Restwertermittlung auf den regionalen Markt beschränken kann und der Geschädigte nicht auf Angebote aus überregionalen Restwertbörsen warten muss.

Leitsatz

"Eine korrekte Wertermittlung liegt vor, wenn sie erkennen lässt, dass der Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt worden ist. Der Geschädigte ist weder verpflichtet, eigene Marktforschung zu betreiben noch auf überregionale Angebote zu warten."

Vollständige Analyse

In dem vorliegenden Fall hat das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 19. September 2018 (Az. 13 S 146/18) eine praxisrelevante Entscheidung zur Restwertermittlung nach einem Verkehrsunfall getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob der Geschädigte zur Minimierung des Schadens verpflichtet ist, sein unfallbeschädigtes Fahrzeug an einen überregionalen Aufkäufer zu veräußern, der über eine Online-Restwertbörse ein höheres Angebot abgegeben hat als ein regionaler Händler. Das Gericht stellte klar, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB bereits dann genügt, wenn er das Fahrzeug zu dem Preis verkauft, den ein anerkannter Sachverständiger als Wert auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Er ist nicht gehalten, auf höhere Angebote von ihm unbekannten Anbietern aus dem gesamten Bundesgebiet einzugehen. Diese Entscheidung stärkt die Position des Geschädigten als 'Herr des Restwertmarktes'. Rechtlich stützt sich das Urteil auf § 249 BGB, der den Grundsatz der Naturalrestitution normiert und dem Geschädigten die Dispositionsfreiheit über die Schadensbehebung zugesteht. Die Verweisung auf überregionale Restwertaufkäufer durch den Versicherer wird als unzumutbare Erschwerung der Schadensabwicklung gewertet. Für die Rechtsprechung bedeutet dies eine Festigung der bisherigen Linie, die dem Schutz des Geschädigten vor den Unwägbarkeiten des überregionalen Gebrauchtwagenmarktes dient. In der Praxis der KFZ-Schadensregulierung wird damit den Versicherern ein Riegel vorgeschoben, die Auszahlung durch Verweis auf abstrakte und oft nur schwer realisierbare Angebote aus Restwertbörsen zu kürzen.

Autofahrer Plus

Vollständige Analyse & rechtliche Hacks

Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Praxistipps

Autofahrer Plus

Praxistipps & Handlungsempfehlungen

Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen