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Auffahrunfall nach Spurwechsel - Volle Haftung des Spurwechslers
Zusammenfassung
Das Landgericht Itzehoe wies die Klage einer Autofahrerin nach einem Auffahrunfall ab. Sie hatte beim Spurwechsel den nachfolgenden Verkehr nicht ausreichend beachtet und grundlos gebremst. Das Gericht sah den Anscheinsbeweis als gegen sie sprechend an und lastete ihr die volle Haftung an.
Leitsatz
"Bei einem Auffahrunfall, der in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs steht, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Spurwechslers. Bremst dieser zudem ohne zwingenden Grund, kann ihm die alleinige Haftung für den Unfall zugewiesen werden."
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