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Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung: Anforderungen an den Nachweis
Zusammenfassung
Das LG München I entschied, dass eine nichtssagende Reparaturbestätigung nicht ausreicht, um bei fiktiver Abrechnung die Erstattung der vollen Gutachterkosten zu begründen. Der Sachverständige muss die durchgeführte Reparatur nachvollziehbar dokumentieren.
Leitsatz
"Eine pauschale Reparaturbestätigung ohne konkrete Angaben zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten genügt nicht den Anforderungen an einen Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur im Rahmen der fiktiven Abrechnung."
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