Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

Die Tücken des Vorschadens beim ehrlichen Geschädigten
Zusammenfassung
Das LG Oldenburg hat entschieden, dass ein ehrlicher Geschädigter, der einen Vorschaden angibt, nicht benachteiligt werden darf. Wenn der Vorschaden nachweislich fachgerecht repariert wurde, ist der neue Schaden voll zu erstatten.
Leitsatz
"Ein Geschädigter, der einen Vorschaden offenlegt, darf nicht schlechter gestellt werden. Wurde der Vorschaden nachweislich und fachgerecht repariert, ist der neue Schaden vollumfänglich zu erstatten."
Vollständige Analyse
Sachverhalt
Vollständige Analyse & rechtliche Hacks
Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.
Praxistipps
Praxistipps & Handlungsempfehlungen
Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.
Verwandte Urteile
Die 'Vorschadenwende' – OLG Celle gibt strenge Linie auf
Abzug bei unrepariertem Vorschaden im beschädigten Bereich
Überspannte Anforderungen an die Darlegungslast des Geschädigten
Erleichterte Darlegungslast bei Vorschäden – Verfassungsrechtliche Dimension
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.