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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
13 S 115/24LG Saarbrücken·12. September 2024

Abzug bei unrepariertem Vorschaden im beschädigten Bereich

§ 249 BGB§ 251 BGB

Zusammenfassung

Das LG Saarbrücken entschied, dass bei einem unreparierten Vorschaden im selben Bereich wie der Neuschaden ein Abzug bei den Reparaturkosten gerechtfertigt ist, da die Reparatur des Neuschaden gleichzeitig den Altschaden beseitigt.

Leitsatz

"Besteht im beschädigten Bereich ein unreparierter Vorschaden, ist bei der Berechnung der Reparaturkosten für den Neuschaden ein Abzug vorzunehmen, soweit die Reparatur des Neuschaden gleichzeitig den Altschaden beseitigt."

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