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Keine Verweisung auf günstigere Werkstatt bei konkreter Abrechnung
Zusammenfassung
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Geschädigter bei konkreter Abrechnung der Reparaturkosten nicht auf eine günstigere Referenzwerkstatt verwiesen werden kann. Die Schadensminderungspflicht umfasst nicht die Pflicht, billigere, aber gleichwertige Werkstätten zu nutzen.
Leitsatz
"Bei der konkreten Abrechnung von Unfallschäden kann der Geschädigte nicht auf eine günstigere Referenzwerkstatt verwiesen werden. Die Schadensminderungspflicht des Geschädigten umfasst nicht die Pflicht, eine billigere, gleichwertige Werkstatt in Anspruch zu nehmen."
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