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Voraussetzungen für den Anscheinsbeweis zu Lasten eines Linksabbiegers; Berechnung einer Unterhaltsrente nach § 844 Abs. 2 BGB
Zusammenfassung
Das Landgericht Stuttgart hatte über die Haftungsfrage bei einem tödlichen Verkehrsunfall zu entscheiden, bei dem ein Motorradfahrer von einem linksabbiegenden Pkw erfasst wurde. Das Gericht befasste sich mit dem Anscheinsbeweis zu Lasten des Linksabbiegers und der Berechnung des Unterhaltsschadens für die Hinterbliebenen.
Leitsatz
"1. Die Sichtbarkeit des entgegenkommenden Verkehrs für den Abbiegenden ist nicht Voraussetzung für den Anscheinsbeweis zu Lasten des Linksabbiegers, wenn bereits die Kollisionsstelle auf der Fahrbahn des entgegenkommenden Verkehrs oder im Einmündungsbereich der Straße, in die abgebogen wird, den unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zwischen Abbiegevorgang und Kollision und somit nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen auch einen Pflichtverstoß des Linksabbiegers indiziert. Dieser Anscheinsbeweis ist durch den Nachweis von Umständen ausgeräumt, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass das Herannahen des Vorfahrtberechtigten nicht rechtzeitig bemerkt werden konnte. 2. Der Linksabbieger muss den Abbiegevorgang abbrechen, wenn der entgegenkommende vorfahrtberechtigte Verkehr sichtbar wird. Diese Pflicht folgt aus dem allgemeinen Gebot nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 StVO, eine Gefährdung und Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer zu unterlassen. 3. Die Kosten für die Beantragung und Erteilung eines Erbscheins sind keine Kosten der Beerdigung gemäß § 844 Abs. 1 BGB."
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