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MPU bei Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis
Zusammenfassung
Das OLG Hessen entschied, dass bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet werden darf, wenn im Inland Eignungszweifel bestehen, die zur Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis geführt hatten.
Leitsatz
"Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei der Umschreibung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis eine MPU anordnen, wenn der Betroffene zuvor in Deutschland wegen Eignungsmängeln die Fahrerlaubnis verloren hat und die Eignungszweifel nicht ausgeräumt sind."
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Quelle: OLG Hessen
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