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Kein Eilrechtsschutz gegen MPU-Anordnung
Zusammenfassung
Der BayVGH entschied, dass gegen die Anordnung einer MPU kein Eilrechtsschutz gewährt wird, da die MPU-Anordnung selbst noch keinen Eingriff in die Fahrerlaubnis darstellt.
Leitsatz
"Die Anordnung einer MPU stellt keinen Verwaltungsakt dar, gegen den Eilrechtsschutz gewährt werden kann. Erst die auf Grundlage der MPU-Verweigerung oder eines negativen Gutachtens erfolgende Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt."
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Quelle: BayVGH
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