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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
3 C 24.15Bundesverwaltungsgericht·06. April 2017

Hohe BAK als Indiz für Alkoholgewöhnung – MPU ab 1,6 Promille

§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV§ 2 Abs. 8 StVG

Zusammenfassung

Das BVerwG bestätigte, dass eine BAK von 1,6 Promille oder mehr auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hindeutet und die MPU-Anordnung zwingend ist.

Leitsatz

"Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr begründet die unwiderlegbare Vermutung einer überdurchschnittlichen Alkoholgewöhnung und rechtfertigt die zwingende Anordnung einer MPU gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV."

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