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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
4 Ss 543/15OLG Stuttgart·04. Mai 2016

Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Bußgeldverfahren

§ 6b BDSG§ 47 OWiGArt. 2 Abs. 1 GGArt. 1 Abs. 1 GG

Zusammenfassung

Die Aufzeichnung einer Dashcam kann in einem Bußgeldverfahren als Beweismittel verwertet werden, um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (hier: Rotlichtverstoß) zu ahnden. Ein möglicher Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz führt nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot.

Leitsatz

"Über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen ist im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden. Bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten überwiegt in der Regel das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Tat das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen."

Vollständige Analyse

Das Urteil des OLG Hamm vom 26. April 2016 mit dem Aktenzeichen 4 Ss 543/15 befasst sich mit der Verhängung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß, der auf einem sogenannten Augenblicksversagen beruht. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer eine rote Ampel übersehen und wurde dafür mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot belegt. Der Betroffene argumentierte, es habe sich um ein einmaliges, kurzzeitiges Versagen gehandelt, weshalb von einem Fahrverbot abzusehen sei. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Augenblicksversagen allein nicht ausreicht, um ein Fahrverbot zu vermeiden. Die rechtliche Einordnung stützt sich auf § 25 StVG und § 4 BKatV. Grundsätzlich ist bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde rot) ein Regelfahrverbot vorgesehen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Absehen vom Fahrverbot nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht kommt, die das ohnehin schon als minderschwer eingestufte Tatunrecht des Augenblicksversagens weiter reduzieren. Das Urteil bestätigt die gängige Rechtsprechung, wonach die Hürden für ein Absehen vom Fahrverbot hoch sind. Es stellt klar, dass die Berufung auf ein bloßes Augenblicksversagen in der Praxis selten zum Erfolg führt. Für die KFZ-Schadensregulierung hat das Urteil zwar keine direkten Auswirkungen, es ist aber für die verkehrsrechtliche Praxis von großer Bedeutung, da es die Konsequenzen von Verkehrsverstößen verdeutlicht und die präventive Wirkung von Fahrverboten unterstreicht.

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