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Zur Darlegungs- und Beweislast beim Vorschaden
Zusammenfassung
Das OLG Bremen hat entschieden, dass ein Geschädigter auch bei Vorschäden, die vor seiner Besitzzeit lagen, einen Anspruch auf Schadensersatz haben kann. Er muss jedoch plausibel darlegen, dass die Vorschäden bei einer Untersuchung nicht erkennbar waren.
Leitsatz
"Der Geschädigte kann seiner Darlegungs- und Beweislast für die Beseitigung von Vorschäden, die vor seiner Besitzzeit eingetreten sind, durch die Behauptung genügen, dass bei einer fachkundigen Untersuchung des Fahrzeugs keine Vorschäden festgestellt wurden."
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