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Vorschaden und fiktive Abrechnung: Darlegungslast bei Eigenreparatur
Zusammenfassung
Bei einem unverschuldeten Unfall besteht auch bei einem vorbeschadigten Fahrzeug Anspruch auf Ersatz der vollen Reparaturkosten, wenn der Vorschaden nachweislich sach- und fachgerecht repariert wurde. Der Nachweis kann auch ohne Rechnung geführt werden.
Leitsatz
"Der Geschädigte kann die sach- und fachgerechte Reparatur eines Vorschadens auch ohne Vorlage einer Reparaturrechnung nachweisen, etwa durch einen Kostenvoranschlag oder Zeugenaussagen."
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Quelle: juris.de
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