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Höhe der Kosten- oder Auslagenpauschale des Geschädigten in Verkehrsunfallsachen
Zusammenfassung
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Unkostenpauschale für die Abwicklung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls mit 25 EUR anzusetzen ist. Eine Reduzierung der Pauschale aufgrund geringerer Kosten der Kommunikation ist nicht gerechtfertigt.
Leitsatz
"Die Unkostenpauschale für die Abwicklung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls, wie es der streitgegenständliche ist, setzt das Gericht mit 25 EUR an."
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