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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
14 U 52/25OLG Celle·22. Oktober 2025

Die 'Vorschadenwende' – OLG Celle gibt strenge Linie auf

§ 287 ZPOArt. 103 Abs. 1 GG§ 249 BGB

Zusammenfassung

Das OLG Celle hat seine berüchtigte strenge 'Celler Linie' bei Vorschäden aufgegeben. Unter Berufung auf BGH VI ZR 122/23 und Art. 103 GG dürfen Klagen nicht mehr pauschal wegen unzureichender Darlegung von Vorschäden abgewiesen werden.

Leitsatz

"Die bisherige strenge Rechtsprechung des OLG Celle zur Darlegungslast bei Vorschäden wird aufgegeben. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 103 Abs. 1 GG) und der BGH-Rechtsprechung ist in die Beweisaufnahme einzutreten."

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