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Fiktive Abrechnung bei unrepariertem Verkauf: Darlegungslast
Zusammenfassung
Rechnet der Geschädigte fiktiv auf Reparaturkostenbasis ab, obwohl er das Fahrzeug zeitnah unrepariert veräußert hat, muss er den Wiederbeschaffungsaufwand darlegen. Die fiktiven Reparaturkosten sind dann auf den WBA begrenzt.
Leitsatz
"Bei zeitnahem unrepariertem Verkauf des Fahrzeugs nach dem Unfall ist die fiktive Abrechnung auf den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt. Der Geschädigte muss den WBA schlüssig darlegen."
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Quelle: dejure.org
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