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HWS-Schleudertrauma - Harmlosigkeitsgrenze - Degenerative Vorschäden - Personenschaden - Schmerzensgeld
Zusammenfassung
Das OLG Jena hat entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz bei einem HWS-Schleudertrauma nur dann besteht, wenn die Unfallbedingtheit der Verletzung nachgewiesen werden kann. Eine bloße Möglichkeit der Verursachung durch den Unfall reicht nicht aus.
Leitsatz
"Auch wenn nicht schematisch von einer sog. Harmlosigkeitsgrenze auszugehen ist, obliegt dem Geschädigten dennoch die volle Beweislast für die objektive Verursachung einer HWS-Distorsion durch den Unfall. Der Beweis ist nicht erbracht, wenn ein unfallanalytisches und biomechanisches Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Unfallbedingtheit zwar ohne weiteres möglich ist, jedoch auch andere Ursachen für die Beschwerden in Betracht kommen."
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