Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

Fiktive Abrechnung: 6-Monats-Weiternutzung keine Fälligkeitsvoraussetzung
Zusammenfassung
Das OLG München hat entschieden, dass die sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeugs bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Schadensersatzanspruch ist. Der Anspruch ist sofort nach dem Unfall fällig.
Leitsatz
"Die regelmäßig erforderliche mindestens sechsmonatige Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw ist nicht nur dann keine Fälligkeitsvoraussetzung, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungswert und 130% des Wiederbeschaffungswertes liegenden Schaden konkret abrechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZB 22/08), sondern auch dann nicht, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegenden Schaden fiktiv abrechnet."
Vollständige Analyse
Sachverhalt
Der Kläger machte nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend. Der Schaden lag im Bereich zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert. Er rechnete fiktiv ab – also auf Basis des Gutachtens, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die beklagte Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Argument, der Anspruch sei noch nicht fällig, da der Kläger das Fahrzeug noch keine sechs Monate weitergenutzt habe.
Vollständige Analyse & rechtliche Hacks
Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.
Praxistipps
Praxistipps & Handlungsempfehlungen
Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.
Verwandte Urteile
130%-Regel: Keine Fälligkeitsvoraussetzung bei konkreter Reparatur
Fiktive Abrechnung bis Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug
6-Monats-Frist zur Weiternutzung (Grundsatzurteil)
Anerkennung des Integritätsinteresses und der 130%-Grenze (Grundsatzurteil)
Feststellungsinteresse bei fiktiver Abrechnung für künftige Schäden
Quelle: dejure.org
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.