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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
24 U 3811/23 eOLG München·11. Januar 2024

Fiktive Abrechnung: 6-Monats-Weiternutzung keine Fälligkeitsvoraussetzung

§ 249 BGB§ 286 BGB§ 288 BGB

Zusammenfassung

Das OLG München hat entschieden, dass die sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeugs bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Schadensersatzanspruch ist. Der Anspruch ist sofort nach dem Unfall fällig.

Leitsatz

"Die regelmäßig erforderliche mindestens sechsmonatige Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw ist nicht nur dann keine Fälligkeitsvoraussetzung, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungswert und 130% des Wiederbeschaffungswertes liegenden Schaden konkret abrechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZB 22/08), sondern auch dann nicht, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegenden Schaden fiktiv abrechnet."

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Sachverhalt

Der Kläger machte nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend. Der Schaden lag im Bereich zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert. Er rechnete fiktiv ab – also auf Basis des Gutachtens, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die beklagte Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Argument, der Anspruch sei noch nicht fällig, da der Kläger das Fahrzeug noch keine sechs Monate weitergenutzt habe.

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Quelle: dejure.org

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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