Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
1 O 3826/10LG Traunstein·12. Mai 2011

Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Kraftfahrzeugdiebstahls

§ 81 VVG

Zusammenfassung

Das Landgericht Traunstein hat entschieden, dass ein Versicherer seine Leistung aus der Kaskoversicherung kürzen darf, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat. Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer den Fahrzeugschlüssel im Zündschloss stecken lassen.

Leitsatz

"Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Kraftfahrzeugdiebstahls"

Vollständige Analyse

Das Landgericht Traunstein hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Fahrzeug entwendet wurde, während der Schlüssel im Zündschloss steckte. Der Versicherungsnehmer forderte von seiner Kaskoversicherung den Ersatz des Schadens. Die Versicherung wandte grobe Fahrlässigkeit ein und wollte die Leistung kürzen.

Das Gericht gab der Versicherung Recht. Es sah in dem Steckenlassen des Schlüssels im Zündschloss eine grob fahrlässige Handlung, die den Diebstahl erheblich erleichtert hat. Die Leistung wurde daher um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt. Die genaue Höhe der Kürzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Das Urteil verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer eine hohe Verantwortung für die Sicherung ihres Fahrzeugs tragen. Das Zurücklassen von Schlüsseln im Fahrzeug kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen im Schadensfall führen.

Praxistipps

  • Lassen Sie niemals den Fahrzeugschlüssel im Zündschloss oder im Fahrzeug zurück.
  • Verschließen Sie Ihr Fahrzeug immer, auch wenn Sie es nur kurz verlassen.
  • Bewahren Sie die Fahrzeugschlüssel sicher auf und geben Sie sie nicht an Unbefugte weiter.

Quelle: dejure.org

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen