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Nutzungsausfall bei langer Ausfalldauer
Zusammenfassung
Das OLG Dresden hat seine frühere Rechtsprechung zur Begrenzung der Nutzungsausfallentschädigung auf Vorhaltekosten nach 30 Tagen relativiert. In einem aktuellen Fall wurde bei einer Ausfalldauer von 150 Tagen die volle Entschädigung nach Tabelle gewährt, da dies im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung stehe und der Entschädigungsbetrag den Fahrzeugwert nicht überstieg.
Leitsatz
"Die Ermittlung der Schadenshöhe bei Nutzungsausfall liegt im tatrichterlichen Ermessen gemäß § 287 Abs. 1 ZPO. Die Nutzungsausfalltabelle ist auch bei langer Ausfalldauer anwendbar und die Entschädigung ist nicht schematisch durch den Fahrzeugwert begrenzt. Eine Reduzierung auf Vorhaltekosten nach 30 Tagen kommt nur bei besonders langer Ausfalldauer in Betracht."
Vollständige Analyse
Das OLG Dresden musste sich erneut mit der Frage der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung bei langen Ausfallzeiten auseinandersetzen. Versicherer hatten sich in der Vergangenheit oft auf eine ältere Entscheidung des Gerichts berufen (Az. 7 U 313/10), wonach ab dem 31. Ausfalltag nur noch die geringeren Vorhaltekosten zu erstatten seien.
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Quelle: iww.de
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