Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

Nutzungswille bei Ersatzbeschaffung erst nach drei Monaten
Zusammenfassung
Das OLG München hat entschieden, dass ein fehlender Nutzungswille nicht unterstellt werden kann, wenn der Geschädigte nach einem Totalschaden erst drei Monate später ein Ersatzfahrzeug anschafft. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte finanziell nicht zur Ersatzbeschaffung in der Lage war und dies dem gegnerischen Versicherer mitgeteilt hat.
Leitsatz
"Wenn der Geschädigte zur Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist und wenn er das dem gegnerischen Versicherer mitgeteilt hat, spricht es nicht gegen seinen Nutzungswillen, wenn er sich erst drei Monate nach dem Unfall mit Totalschadenfolge ein Fahrzeug anschafft. Denn erst mit dem kurz zuvor gezahlten Schadenersatzbetrag konnte der Geschädigte das Fahrzeug erwerben."
Vollständige Analyse
Das Oberlandesgericht München hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Unfallgeschädigter erst drei Monate nach einem Unfall mit Totalschaden ein Ersatzfahrzeug erwarb. Die gegnerische Versicherung argumentierte, dass die späte Anschaffung gegen einen fortbestehenden Nutzungswillen des Geschädigten spreche und verweigerte die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung für diesen Zeitraum.
Vollständige Analyse & rechtliche Hacks
Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.
Praxistipps
Praxistipps & Handlungsempfehlungen
Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.
Verwandte Urteile
Nutzungsausfallentschädigung für 565 Tage bei verweigerter Schadensregulierung
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei überspannten Anforderungen an den Sachvortrag
Kaskoversicherung dient nicht der Schadensminderung
Fiktive Abrechnung von Verbringungskosten und UPE-Zuschlägen
Quelle: iww.de
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.