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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
10 U 6795/19OLG München·27. Mai 2020

Nutzungswille bei Ersatzbeschaffung erst nach drei Monaten

§ 249 BGB§ 254 BGB

Zusammenfassung

Das OLG München hat entschieden, dass ein fehlender Nutzungswille nicht unterstellt werden kann, wenn der Geschädigte nach einem Totalschaden erst drei Monate später ein Ersatzfahrzeug anschafft. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte finanziell nicht zur Ersatzbeschaffung in der Lage war und dies dem gegnerischen Versicherer mitgeteilt hat.

Leitsatz

"Wenn der Geschädigte zur Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist und wenn er das dem gegnerischen Versicherer mitgeteilt hat, spricht es nicht gegen seinen Nutzungswillen, wenn er sich erst drei Monate nach dem Unfall mit Totalschadenfolge ein Fahrzeug anschafft. Denn erst mit dem kurz zuvor gezahlten Schadenersatzbetrag konnte der Geschädigte das Fahrzeug erwerben."

Vollständige Analyse

Das Oberlandesgericht München hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Unfallgeschädigter erst drei Monate nach einem Unfall mit Totalschaden ein Ersatzfahrzeug erwarb. Die gegnerische Versicherung argumentierte, dass die späte Anschaffung gegen einen fortbestehenden Nutzungswillen des Geschädigten spreche und verweigerte die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung für diesen Zeitraum.

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Quelle: iww.de

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