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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
11 O 189/12LG Aachen·06. Februar 2013

Nutzungsausfallentschädigung für 565 Tage bei verweigerter Schadensregulierung

§ 249 BGB§ 254 BGB

Zusammenfassung

Das LG Aachen sprach einem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung für die außergewöhnlich lange Dauer von 565 Tagen zu. Grund hierfür war, dass die gegnerische Versicherung die Regulierung des Schadens unberechtigt verweigerte und der Geschädigte finanziell nicht in der Lage war, die Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung vorzufinanzieren.

Leitsatz

"Verweigert die gegnerische Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung unberechtigt, kann der Geschädigte, dem die finanziellen Mittel zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung fehlen, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Dauer der unfallbedingten Entbehrung seines Fahrzeugs haben, auch wenn diese einen außergewöhnlich langen Zeitraum umfasst."

Vollständige Analyse

Das Landgericht Aachen hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Zahlung von Schadensersatz verweigerte. Der Kläger, dessen Fahrzeug bei dem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt, konnte die für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung notwendigen finanziellen Mittel nicht aufbringen. Erst nach einem langwierigen Rechtsstreit wurde die Haftung des Schädigers geklärt.

Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung von Schadensersatz und sprach dem Kläger zusätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung für den gesamten Zeitraum von 565 Tagen zu, in dem er sein Fahrzeug nicht nutzen konnte. Das Gericht begründete dies mit der Schadenminderungspflicht des Geschädigten. Da der Kläger mittellos war, war es ihm nicht zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen, um den Schaden zu beheben. Die Versicherung, die die Regulierung pflichtwidrig verzögert hatte, musste daher für den gesamten, durch diese Verzögerung entstandenen Nutzungsausfallschaden aufkommen.

Praxistipps

  • Finanzielle Situation dokumentieren: Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall die Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, sollten Sie dies gegenüber der gegnerischen Versicherung klar kommunizieren und dokumentieren (z.B. durch eine Bestätigung Ihrer Bank).
  • Nicht vorschnell aufgeben: Auch wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, kann Ihnen ein Anspruch auf Nutzungsausfall für die gesamte Ausfallzeit zustehen, wenn Sie aufgrund der verweigerten Zahlung an der Beseitigung des Schadens gehindert sind.
  • Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Gerade bei unberechtigten Regulierungsverweigerungen ist die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen, um Ihre Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen.

Quelle: ra-kotz.de

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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