Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

Kein Kaskoschutz bei Verlassen des Unfallorts
Zusammenfassung
Das OLG Koblenz entschied, dass eine Vollkaskoversicherung nicht für den Schaden aufkommen muss, wenn der Fahrer den Unfallort verlässt und den Schaden erst Tage später meldet. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Wartepflicht und eine Erschwerung der Feststellungen zum Unfallhergang.
Leitsatz
"Verlässt ein Fahrer den Unfallort und meldet den Schaden nicht so früh wie möglich, dann muss seine Kaskoversicherung nicht zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer durch das Verlassen der Unfallstelle den Straftatbestand der Unfallflucht (§ 142 StGB) verwirklicht."
Vollständige Analyse
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Beschluss klargestellt, dass ein Autofahrer seinen Kaskoschutz verliert, wenn er nach einem Unfall den Unfallort verlässt und den Schaden erst verspätet meldet. Im konkreten Fall war ein Fahrer auf der Autobahn mit einer Leitplanke kollidiert und hatte sich vom Unfallort entfernt, ohne die Polizei oder seine Versicherung zu informieren. Den Schaden in Höhe von rund 22.000 Euro meldete er erst vier Tage später.
Das Gericht wertete dieses Verhalten als eine Verletzung der in den Allgemeinen Bedingungen für die KfZ-Versicherung (AKB) festgelegten Wartepflicht. Durch das Verlassen des Unfallortes habe der Fahrer den Straftatbestand der Unfallflucht verwirklicht und es der Versicherung unmöglich gemacht, wesentliche Feststellungen zum Unfallhergang zu treffen. Insbesondere sei es nicht mehr möglich gewesen, zu prüfen, ob der Fahrer zum Unfallzeitpunkt fahrtüchtig war.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts wurde daher als unbegründet zurückgewiesen. Der Kläger blieb auf seinem Schaden sitzen. Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, nach einem Unfall am Unfallort zu bleiben und die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen.
Praxistipps
- Bleiben Sie am Unfallort: Verlassen Sie den Unfallort nicht, bevor die Polizei eingetroffen ist und alle notwendigen Daten aufgenommen wurden.
- Melden Sie den Schaden umgehend: Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Unfall.
- Dokumentieren Sie alles: Machen Sie Fotos vom Unfallort und den Schäden. Notieren Sie sich die Daten von eventuellen Zeugen.
Verwandte Urteile
Quelle: lto.de
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.