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Verweisung auf preisgünstige freie Werkstatt bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung
Zusammenfassung
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass sich ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen lassen muss, auch wenn er sein Fahrzeug immer in einer anderen freien Werkstatt hat warten lassen. Ein schützenswertes Vertrauen entstehe nur bei Wartung in einer Markenwerkstatt.
Leitsatz
"Bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens besteht kein Anspruch auf Abrechnung nach den Sätzen einer bestimmten freien Werkstatt, in der das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde. Der Geschädigte muss sich auf die Preise einer günstigeren freien Werkstatt verweisen lassen, da die Wartung in einer freien Werkstatt keinen wertbildenden Faktor darstellt."
Vollständige Analyse
Das Landgericht Saarbrücken hat in diesem Urteil eine interessante Differenzierung vorgenommen. Während die Rechtsprechung bei durchgehender Wartung in einer Markenwerkstatt ein schützenswertes Vertrauen des Geschädigten annimmt, das einer Verweisung auf eine freie Werkstatt entgegensteht, verneint das Gericht dies für den Fall der Wartung in einer freien Werkstatt.
Die Begründung des Gerichts ist nachvollziehbar: Die Wartung in einer Markenwerkstatt wird als wertbildender Faktor angesehen, der sich bei einem späteren Wiederverkauf des Fahrzeugs positiv auswirkt. Dieser Faktor entfällt bei der Wartung in einer freien Werkstatt. Daher sei es dem Geschädigten bei fiktiver Abrechnung zuzumuten, sich auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen zu lassen.
Diese Entscheidung schränkt die Rechte von Geschädigten, die ihr Fahrzeug in freien Werkstätten warten lassen, bei fiktiver Abrechnung ein. Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung die Erstattung auf die Kosten einer günstigeren Werkstatt kürzt. Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Rechtsprechung im Detail zu kennen und die eigene Position gut zu begründen.
Praxistipps
- Wählen Sie bei fiktiver Abrechnung eine günstige Werkstatt: Wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen, sollten Sie sich auf die Abrechnung nach den Sätzen einer günstigen freien Werkstatt einstellen.
- Dokumentieren Sie die Werkstatthistorie: Auch wenn es bei freien Werkstätten nicht den gleichen Stellenwert hat wie bei Markenwerkstätten, kann eine lückenlose Dokumentation der Wartungen hilfreich sein.
- Prüfen Sie die Gleichwertigkeit: Wenn die Versicherung Sie auf eine andere Werkstatt verweist, prüfen Sie, ob diese qualitativ gleichwertig ist.
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Quelle: anwalt.de
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