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Werkstattrisiko bei Reparaturkosten
Zusammenfassung
Das AG Coburg bestätigt, dass das Werkstattrisiko beim Schädiger liegt. Die Versicherung muss die Reparaturkosten auch dann vollständig übernehmen, wenn sie Einwände gegen die Rechnung hat, kann aber die Abtretung von Regressansprüchen gegen die Werkstatt verlangen.
Leitsatz
"Das Werkstattrisiko, insbesondere das Risiko überhöhter oder unrichtiger Rechnungsstellung durch die Reparaturwerkstatt, trägt der Schädiger. Der Geschädigte kann die vollen Reparaturkosten verlangen, muss aber im Gegenzug seine eventuellen Ansprüche gegen die Werkstatt an die Versicherung abtreten."
Vollständige Analyse
In einem bemerkenswerten Urteil vom 13. Oktober 2022 (Az. 15 C 2778/22) hat das Amtsgericht Coburg die Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt. Das Gericht stellte klar, dass das sogenannte Werkstattrisiko vollumfänglich zulasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung geht. Konkret bedeutet dies, dass die Versicherung die Kosten für eine Reparatur auch dann vollständig tragen muss, wenn sie die Rechnung der Werkstatt für überhöht oder einzelne Posten für unnötig hält.
Der Fall drehte sich um Verbringungskosten, die die Versicherung nicht anerkennen wollte. Das Gericht argumentierte, dass ein Laie die internen Abläufe einer Werkstatt nicht kontrollieren könne. Es sei dem Geschädigten nicht zuzumuten, die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme zu überprüfen. Er darf auf die Richtigkeit der von ihm beauftragten Fachwerkstatt vertrauen.
Als entscheidenden Punkt führte das Gericht den § 255 BGB an. Die Versicherung kann sich nicht einfach weigern zu zahlen. Sie muss die Rechnung begleichen, kann aber im Gegenzug vom Geschädigten verlangen, dass dieser seine möglichen Rückforderungsansprüche gegen die Werkstatt an sie abtritt. Damit wird der Streit zwischen die Versicherung und die Werkstatt verlagert, während der Geschädigte sein Geld erhält.
Praxistipps
- Nicht einschüchtern lassen: Wehren Sie sich gegen Kürzungen der Reparaturkosten durch die Versicherung mit dem Hinweis auf das Werkstattrisiko.
- Abtretung anbieten: Bieten Sie der Versicherung aktiv die Abtretung Ihrer Ansprüche gegen die Werkstatt an, um die Zahlung zu beschleunigen.
- Anwalt einschalten: Bei Problemen mit der Versicherung sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.
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Quelle: ra-kotz.de
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