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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
2 C 388/20AG Dillingen a. d. Donau·23. Dezember 2020

Stellenwert eines Prüfberichts

§ 249 BGB

Zusammenfassung

Das AG Dillingen a. d. Donau hat entschieden, dass ein Prüfbericht, der nur auf Fotos basiert, nicht den gleichen Stellenwert wie ein Sachverständigengutachten hat.

Leitsatz

"Ein auf bloßer Foto-Grundlage erstellter Prüfbericht hat nicht den Stellenwert eines Sachverständigengutachtens."

Vollständige Analyse

Das Amtsgericht Dillingen an der Donau reiht sich in die Riege der Gerichte ein, die die Bedeutung von Prüfberichten der Versicherer relativieren. Die Entscheidung unterstreicht, dass eine reine Plausibilitätskontrolle auf Basis von Lichtbildern nicht ausreicht, um die fundierten Feststellungen eines Sachverständigen zu erschüttern, der das Fahrzeug physisch untersucht hat. Die unmittelbare Begutachtung des Schadens durch einen qualifizierten Sachverständigen ermöglicht eine wesentlich genauere und umfassendere Beurteilung des Reparaturwegs und der erforderlichen Kosten als die reine Betrachtung von Fotos.

Das Gericht stellt klar, dass ein solches Vorgehen des Versicherers nicht genügt, um die Beweiskraft des vom Geschädigten vorgelegten Gutachtens zu entkräften. Die Entscheidung stärkt die Position von Geschädigten, die sich auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten verlassen.

Praxistipps

  • Gutachten: Bestehen Sie auf einer Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch einen unabhängigen Sachverständigen.
  • Prüfbericht: Akzeptieren Sie keine Kürzungen, die sich allein auf einen auf Fotos basierenden Prüfbericht stützen.
  • Rechtsmittel: Legen Sie bei unberechtigten Kürzungen Widerspruch ein und nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Quelle: iww.de

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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