Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
23 S 86/19LG Aschaffenburg·02. Februar 2020

Keine Pflicht zur Diskussion mit der Werkstatt

§ 249 BGB§ 254 BGB

Zusammenfassung

Das LG Aschaffenburg hat bestätigt, dass ein Geschädigter sich nicht darauf verweisen lassen muss, strittige Rechnungspositionen selbst mit der Werkstatt zu diskutieren.

Leitsatz

"Der Geschädigte muss sich nach Vorlage eines Prüfberichts des Versicherers nicht darauf verweisen lassen, strittige Positionen der Werkstattrechnung selbst mit der Werkstatt zu diskutieren."

Vollständige Analyse

Das Landgericht Aschaffenburg hat mit dieser Entscheidung die Rechte des Geschädigten im Rahmen der Schadensregulierung gestärkt. Der Versicherer hatte argumentiert, der Geschädigte müsse, nachdem er durch den Prüfbericht Kenntnis von den strittigen Positionen erlangt habe, selbst mit der Werkstatt in eine Auseinandersetzung über die Rechnungshöhe treten. Dem erteilte das Gericht eine klare Absage.

Das Gericht stellt fest, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht bereits dadurch nachkommt, dass er eine Fachwerkstatt mit der Reparatur beauftragt und sich auf die Richtigkeit der von dieser gestellten Rechnung verlässt. Es ist nicht seine Aufgabe, die Angemessenheit einzelner Rechnungspositionen zu überprüfen oder gar mit der Werkstatt darüber zu verhandeln. Dies ist Sache des Schädigers bzw. dessen Versicherers.

Praxistipps

  • Rechnung: Bezahlen Sie die Rechnung der Werkstatt und reichen Sie diese beim Versicherer ein.
  • Kürzungen: Wehren Sie sich gegen Kürzungen mit dem Argument, Sie müssten nicht mit der Werkstatt über die Rechnung streiten.
  • Anwalt: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Forderungen gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.

Quelle: iww.de

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen