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Kostenerstattungsanspruch für Anwalt bei Schadensregulierung in eigener Sache
Zusammenfassung
Ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf Erstattung seiner Kosten für die Selbstvertretung nach einem Verkehrsunfall, da das Gericht entschied, dass der Anwalt seine berufliche Arbeitskraft nicht unentgeltlich zugunsten des Schädigers einsetzen muss.
Leitsatz
"Der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich auch den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten. Es gibt keinen rechtlichen Gesichtspunkt, der es vertretbar erscheinen ließe, dass der Geschädigte, der selbst Anwalt ist und seinen Schadensfall selbst bearbeitet, den Einsatz seiner beruflichen Arbeitskraft und Kenntnisse zugunsten des Schädigers umsonst leisten müsste."
Vollständige Analyse
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in seinem Urteil vom 28. September 2024 (Az.: 28 C 278/22 V) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der nach einem Verkehrsunfall seine eigenen Schadensersatzansprüche geltend macht, einen Anspruch auf Erstattung der hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten hat. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 StVG und § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG. Es stellt klar, dass der Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung umfasst.
Die Beklagte, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, hatte die Erstattung der Anwaltskosten mit der Begründung verweigert, der Kläger sei als Rechtsanwalt selbst rechtskundig und daher nicht auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es zog einen Vergleich zu anderen Fällen, in denen Geschädigte ihre besonderen beruflichen Fähigkeiten zur Schadensbehebung einsetzen, wie beispielsweise ein Arzt, der seine eigenen Verletzungen behandelt. In solchen Fällen sei es anerkannt, dass der Wert der erbrachten Leistung zu ersetzen ist.
Das Gericht betonte, dass die Abwicklung eines Verkehrsunfalls regelmäßig komplex sei und die Einschaltung eines Rechtsanwalts daher als erforderlich anzusehen ist. Dies gelte auch dann, wenn der Geschädigte selbst Anwalt ist. Die Bemessung der erstattungsfähigen Kosten erfolgte auf Basis eines Gegenstandswertes von 2.583,68 Euro, woraus sich eine 1,3-fache Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale errechnete.
Praxistipps
- Als Rechtsanwalt können Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Kosten für Ihre eigene anwaltliche Tätigkeit von der gegnerischen Versicherung erstattet verlangen.
- Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit und die entstandenen Kosten sorgfältig.
- Verweisen Sie bei einer Ablehnung durch die Versicherung auf das Urteil des AG Berlin-Mitte (Az.: 28 C 278/22 V).
- Beachten Sie, dass die Erstattungsfähigkeit von der Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit abhängt, die bei Verkehrsunfällen aber regelmäßig zu bejahen ist.
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Quelle: ra-kotz.de
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