Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
28 C 278/22 VAG Berlin-Mitte·28. September 2024

Kostenerstattungsanspruch für Anwalt bei Schadensregulierung in eigener Sache

§ 7 StVG§ 17 StVG§ 115 VVG

Zusammenfassung

Ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf Erstattung seiner Kosten für die Selbstvertretung nach einem Verkehrsunfall, da das Gericht entschied, dass der Anwalt seine berufliche Arbeitskraft nicht unentgeltlich zugunsten des Schädigers einsetzen muss.

Leitsatz

"Der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich auch den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten. Es gibt keinen rechtlichen Gesichtspunkt, der es vertretbar erscheinen ließe, dass der Geschädigte, der selbst Anwalt ist und seinen Schadensfall selbst bearbeitet, den Einsatz seiner beruflichen Arbeitskraft und Kenntnisse zugunsten des Schädigers umsonst leisten müsste."

Vollständige Analyse

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in seinem Urteil vom 28. September 2024 (Az.: 28 C 278/22 V) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der nach einem Verkehrsunfall seine eigenen Schadensersatzansprüche geltend macht, einen Anspruch auf Erstattung der hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten hat. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 StVG und § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG. Es stellt klar, dass der Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung umfasst.

Die Beklagte, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, hatte die Erstattung der Anwaltskosten mit der Begründung verweigert, der Kläger sei als Rechtsanwalt selbst rechtskundig und daher nicht auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es zog einen Vergleich zu anderen Fällen, in denen Geschädigte ihre besonderen beruflichen Fähigkeiten zur Schadensbehebung einsetzen, wie beispielsweise ein Arzt, der seine eigenen Verletzungen behandelt. In solchen Fällen sei es anerkannt, dass der Wert der erbrachten Leistung zu ersetzen ist.

Das Gericht betonte, dass die Abwicklung eines Verkehrsunfalls regelmäßig komplex sei und die Einschaltung eines Rechtsanwalts daher als erforderlich anzusehen ist. Dies gelte auch dann, wenn der Geschädigte selbst Anwalt ist. Die Bemessung der erstattungsfähigen Kosten erfolgte auf Basis eines Gegenstandswertes von 2.583,68 Euro, woraus sich eine 1,3-fache Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale errechnete.

Praxistipps

  • Als Rechtsanwalt können Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Kosten für Ihre eigene anwaltliche Tätigkeit von der gegnerischen Versicherung erstattet verlangen.
  • Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit und die entstandenen Kosten sorgfältig.
  • Verweisen Sie bei einer Ablehnung durch die Versicherung auf das Urteil des AG Berlin-Mitte (Az.: 28 C 278/22 V).
  • Beachten Sie, dass die Erstattungsfähigkeit von der Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit abhängt, die bei Verkehrsunfällen aber regelmäßig zu bejahen ist.

Quelle: ra-kotz.de

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen