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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
31 C 159/24AG Brandenburg·28. April 2025

Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer nach Unfallflucht

§ 142 StGB§ 116 VVG

Zusammenfassung

Das AG Brandenburg entschied, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung Regress bei einem Fahrer nehmen kann, der nach einem Unfall Fahrerflucht begeht und gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht. Der Fahrer wurde zur Zahlung von 2.500 Euro verurteilt.

Leitsatz

"Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist berechtigt, Regress bei einem Fahrer zu nehmen, der als mitversicherte Person gilt, wenn dieser nach einem selbst verursachten Unfall unerlaubt vom Unfallort geflüchtet ist und gegenüber der Versicherung wahrheitswidrige Angaben gemacht hat."

Vollständige Analyse

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat in einem Urteil vom 28. April 2025 (Az.: 31 C 159/24) klargestellt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche gegen einen Fahrer geltend machen kann, der nicht selbst Versicherungsnehmer ist, aber als berechtigter Fahrer eines versicherten Fahrzeugs einen Unfall mit anschließender Fahrerflucht begeht. Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer nicht nur den Unfallort unerlaubt verlassen, sondern gegenüber der Versicherung auch wahrheitswidrig behauptet, nicht am Unfall beteiligt gewesen zu sein.

Die Versicherung regulierte zunächst den Schaden des Unfallgegners, nachdem der Fahrer wegen Unfallflucht rechtskräftig verurteilt worden war. Anschließend nahm sie den Fahrer in Regress. Das Gericht gab der Versicherung Recht und verurteilte den Fahrer zur Zahlung von 2.500 Euro. Es stellte fest, dass der Fahrer als mitversicherte Person die vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere die Aufklärungspflicht, verletzt habe. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die Falschaussage stellen eine schwerwiegende Obliegenheitsverletzung dar, die den Regressanspruch der Versicherung begründet.

Das Urteil verdeutlicht, dass auch mitversicherte Personen die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einhalten müssen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, auch wenn der Schaden des Unfallgegners zunächst von der Versicherung übernommen wird.

Praxistipps

  • Als Fahrer eines fremden Fahrzeugs sind Sie mitversichert: Sie müssen sich aber auch an die Spielregeln des Versicherungsvertrags halten.
  • Keine Falschaussagen gegenüber der Versicherung: Machen Sie immer wahrheitsgemäße Angaben, auch wenn Sie einen Fehler gemacht haben. Lügen können teuer werden.
  • Fahrerflucht hat immer Konsequenzen: Auch wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, drohen Ihnen bei Fahrerflucht strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen.

Quelle: ra-kotz.de

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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