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Erforderlichkeit der anwaltlichen Hilfe bei Parkplatzunfall
Zusammenfassung
Das AG München bestätigt, dass die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auch bei einem Parkplatzunfall zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erforderlich sein kann. Selbst bei vermeintlich klaren Haftungslagen können Einwendungen zur Schadenshöhe die Beauftragung eines Anwalts rechtfertigen.
Leitsatz
"Selbst bei Kfz-Unfällen, bei denen die Haftung unstreitig ist, werden nicht selten Einwendungen zur Schadenshöhe gemacht, sodass Geschädigte selbst bei einem Anerkenntnis dem Grunde nach fürchten müssen, den Schaden nicht vollständig ersetzt zu erhalten."
Vollständige Analyse
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 31.05.2021 (Az.: 343 C 110/21) die Position von Unfallgeschädigten weiter gestärkt. In dem Fall ging es um einen Parkplatzunfall, bei dem die Haftung dem Grunde nach eigentlich klar schien. Dennoch kam es zu Streitigkeiten über die Höhe des Schadens.
Das Gericht führte aus, dass selbst bei unstreitiger Haftung häufig Einwendungen zur Schadenshöhe gemacht werden. Geschädigte können daher nicht sicher sein, ihren Schaden vollständig ersetzt zu bekommen, und müssen sich nicht darauf verweisen lassen, es zunächst ohne Anwalt zu versuchen. Das Gericht bezieht sich dabei auch auf eine Entscheidung des LG Hamburg (Az. 306 S 65/15).
Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für Geschädigte, dass sie auch bei vermeintlich einfachen Unfällen auf Parkplätzen nicht auf ihr Recht auf anwaltliche Vertretung verzichten müssen. Die komplexe Rechtsprechung zu einzelnen Schadenspositionen macht eine anwaltliche Expertise oft unerlässlich.
Praxistipps
- Nehmen Sie auch bei Parkplatzunfällen anwaltliche Hilfe in Anspruch, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
- Auch wenn die Haftung klar zu sein scheint, können bei der Schadenshöhe Probleme auftreten, bei denen ein Anwalt helfen kann.
- Verweisen Sie auf die Rechtsprechung des AG München, wenn die gegnerische Versicherung die Erstattung von Anwaltskosten ablehnt.
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Quelle: kanzlei-voigt.de
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