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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
3a C 303/22AG Frankenthal·09. Februar 2023

Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten

§ 249 BGB§ 7 StVG§ 17 StVG§ 115 VVG

Zusammenfassung

Das AG Frankenthal stellt klar, dass der Geschädigte einen Sachverständigen beauftragen darf und die Kosten hierfür grundsätzlich erstattungsfähig sind. Ein einfaches Bestreiten der Rechnung durch den Schädiger genügt nicht.

Leitsatz

"Der Geschädigte darf regelmäßig einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe beauftragen und die objektiv erforderlichen Kosten als Herstellungsaufwand ersetzt verlangen. Ein einfaches Bestreiten der Sachverständigenrechnung durch den Schädiger oder dessen Versicherung ist im Prozess nicht ausreichend."

Vollständige Analyse

Das Amtsgericht Frankenthal hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2023 bekräftigt, dass die Kosten für ein Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich vom Schädiger zu tragen sind. Das Gericht verweist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach der Geschädigte berechtigt ist, einen Gutachter zur Feststellung der Schadenshöhe einzuschalten.

Die Kosten hierfür gelten als Teil des zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwands gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Das Gericht betont, dass ein pauschales Bestreiten der Rechnungshöhe durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung im Prozess nicht ausreicht, um die Forderung abzuwehren.

Der Schädiger muss vielmehr konkret darlegen, warum die in Rechnung gestellten Kosten die üblichen Sätze der Branche deutlich übersteigen und dass dies für den Geschädigten auch erkennbar gewesen wäre. Damit stärkt das Gericht die Position des Geschädigten und schiebt den Kürzungsversuchen der Versicherungen einen Riegel vor.

Praxistipps

  • Beauftragen Sie einen Gutachter: Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
  • Lassen Sie sich nicht verunsichern: Die Kosten für das Gutachten muss in der Regel die gegnerische Versicherung tragen.
  • Wehren Sie sich gegen Kürzungen: Akzeptieren Sie keine pauschalen Kürzungen der Gutachterkosten durch die Versicherung.
  • Suchen Sie anwaltliche Unterstützung: Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Quelle: dejure.org

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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