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Fiktive Schadensabrechnung und Verweisung auf günstigere Werkstatt
Zusammenfassung
Das AG Düsseldorf übt Kritik an der BGH-Rechtsprechung zur Verweisung auf eine günstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung. Das Gericht betont die Schätzungsfreiheit des Tatrichters nach § 287 ZPO und ignoriert den Prüfbericht von Control-Expert.
Leitsatz
"Der Tatrichter kann im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung ablehnen und die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen."
Vollständige Analyse
Das Amtsgericht Düsseldorf setzt sich in dieser Entscheidung kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fiktiven Schadensabrechnung auseinander. Konkret geht es um die Frage, ob sich ein Geschädigter bei der fiktiven Abrechnung seines Fahrzeugschadens auf die günstigeren Stundenverrechnungssätze einer ihm von der gegnerischen Versicherung benannten, nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen lassen muss.
Das Gericht stellt klar, dass dem Tatrichter gemäß § 287 ZPO ein erheblicher Ermessensspielraum bei der Schätzung der Schadenshöhe zusteht. Diesen Spielraum nutzt das Gericht, um von der strengen Linie des BGH abzuweichen. Es argumentiert, dass der Prüfbericht eines von der Versicherung beauftragten Unternehmens wie Control-Expert nicht als maßgeblich anzusehen ist. Die dort genannten Preise seien für den Geschädigten nicht verbindlich.
Besonders bemerkenswert ist die offene Kritik an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das AG Düsseldorf begründet seine abweichende Haltung damit, dass die freie Werkstattwahl ein zentrales Recht des Geschädigten sei. Eine Beschränkung dieses Rechts durch eine Verweisung auf eine möglicherweise qualitativ nicht gleichwertige Werkstatt sei, auch bei fiktiver Abrechnung, nicht ohne Weiteres hinzunehmen. Das Gericht betont die Dispositionsfreiheit des Geschädigten und stellt diese über das Interesse der Versicherung an einer möglichst günstigen Schadensregulierung.
Praxistipps
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung fest.
- Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Kürzungen ein: Prüfen Sie genau, auf welcher Grundlage die Versicherung ihre Kürzungen vornimmt.
- Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter: Ein eigenes Gutachten ist die beste Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Suchen Sie anwaltliche Hilfe: Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihre Rechte effektiv vertreten.
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Quelle: captain-huk.de
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