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Schmerzensgeld für HWS-Trauma und Tinnitus nach Verkehrsunfall
Zusammenfassung
Das Landgericht Aschaffenburg hat einem Unfallopfer 4.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, das nach einer Vorfahrtsverletzung an einem dauerhaften Tinnitus und einer Hörschädigung leidet. Die Unfallverursacherin muss zudem für alle zukünftigen Schäden aufkommen.
Leitsatz
"Ein dauerhafter Tinnitus und eine Hörschädigung als Folge eines Verkehrsunfalls rechtfertigen ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro. Der Schädiger hat auch für alle künftigen, aus dem Unfall resultierenden immateriellen Schäden einzustehen."
Vollständige Analyse
In dem vorliegenden Fall hatte das Landgericht Aschaffenburg über die Höhe des Schmerzensgeldes für die Folgen eines Verkehrsunfalls zu entscheiden. Der Kläger erlitt durch den von der Beklagten verursachten Unfall ein HWS-Trauma, einen dauerhaften Tinnitus sowie eine Hörschädigung. Das Gericht würdigte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere die Dauerhaftigkeit der gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten, welches den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den geltend gemachten Verletzungen bestätigte. Die Einwände der Beklagten, der Kläger habe möglicherweise eine Vorschädigung gehabt, wurden vom Gericht als unbeachtlich zurückgewiesen, da hierfür keine konkreten Anhaltspunkte vorlagen.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht nicht nur ein Schmerzensgeld für die bereits eingetretenen Schäden zusprach, sondern auch die Verpflichtung der Beklagten feststellte, für alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aufzukommen, die aus dem Unfallereignis resultieren. Dies bietet dem Geschädigten eine wichtige Absicherung für den Fall, dass sich sein Gesundheitszustand in Zukunft verschlechtern sollte.
Praxistipps
- Ärztliche Dokumentation: Lassen Sie alle Verletzungen und Beschwerden nach einem Unfall umgehend und lückenlos ärztlich dokumentieren. Dies ist entscheidend für die spätere Beweisführung.
- Sachverständigengutachten: Bei komplexen Verletzungsbildern oder bestrittenen Kausalzusammenhängen ist die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens unerlässlich.
- Feststellungsantrag: Stellen Sie neben der Forderung nach einem angemessenen Schmerzensgeld immer auch einen Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden. So sichern Sie sich gegen Spätfolgen ab.
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Quelle: ra-kotz.de
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