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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
7 O 444/15LG Aachen·22. Juni 2016

Prognoserisiko und weitere Schadenspositionen

§ 249 BGB§ 287 ZPO

Zusammenfassung

Das LG Aachen verurteilt eine Versicherung zur Zahlung restlicher Reparaturkosten und weiterer Posten. Es bestätigt, dass das Prognoserisiko beim Schädiger liegt und der Geschädigte sich auf ein Sachverständigengutachten verlassen darf.

Leitsatz

"Der Schädiger trägt das Prognoserisiko. Verlässt sich der Geschädigte auf ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe und lässt auf dieser Basis reparieren, sind die tatsächlich angefallenen Kosten auch dann zu erstatten, wenn der Wiederbeschaffungswert möglicherweise falsch eingeschätzt wurde."

Vollständige Analyse

Mit Urteil vom 22. Juni 2016 (Az. 7 O 444/15) hat das Landgericht Aachen die KRAVAG Logistik Versicherungs-AG zur Zahlung von restlichem Schadensersatz verurteilt und dabei wichtige Grundsätze zum Prognoserisiko bekräftigt. Die Versicherung hatte sich geweigert, die vollen Reparaturkosten zu zahlen, mit der Begründung, der vom Sachverständigen geschätzte Wiederbeschaffungswert sei zu hoch angesetzt gewesen und es liege ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Das Gericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass das Prognoserisiko den Schädiger trifft. Der Geschädigte hatte sich auf das eingeholte Gutachten verlassen und auf dieser Grundlage die Reparatur in Auftrag gegeben. Das Gericht stellte fest, dass es auf die Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Wiederbeschaffungswertes nicht ankommt, da der Geschädigte schutzwürdig ist, wenn er auf die Expertise eines Fachmanns vertraut. Fehler des Sachverständigen gehen somit zulasten des Schädigers.

Darüber hinaus sprach das Gericht dem Kläger auch die restlichen Sachverständigenkosten, eine Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer und eine Unkostenpauschale zu. Das Urteil unterstreicht die herrschende Rechtsprechung, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre der Unfall nicht passiert, und dass die zur Schadensfeststellung und -behebung erforderlichen Kosten voll zu erstatten sind.

Praxistipps

  • Gutachten als Grundlage: Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ist die beste Grundlage für die Schadensregulierung.
  • Auf das Gutachten vertrauen: Sie können sich auf die Feststellungen des Gutachters verlassen und entsprechende Entscheidungen (z.B. Reparatur) treffen.
  • Alle Positionen geltend machen: Vergessen Sie nicht, neben den reinen Reparaturkosten auch weitere Schadenspositionen wie Sachverständigenhonorar, Nutzungsausfall und eine Unkostenpauschale geltend zu machen.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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