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Verweis auf freie Werkstatt unzulässig
Zusammenfassung
Das AG Hamburg-St. Georg hat entschieden, dass der Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt unzulässig ist, wenn das Fahrzeug immer in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Der Geschädigte hat Anspruch auf die vollen Reparaturkosten der Markenwerkstatt.
Leitsatz
"Einem Geschädigten, der sein Fahrzeug stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen, kann nach einem unverschuldeten Unfall nicht zugemutet werden, eine ihm unbekannte, nicht markengebundene Werkstatt mit der Reparatur zu beauftragen."
Vollständige Analyse
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg stärkt mit diesem Urteil die Rechte des Unfallgeschädigten. Es stellt klar, dass die freie Werkstattwahl nicht allein unter dem Aspekt der Schadensminderungspflicht zu betrachten ist. Vielmehr ist das besondere Vertrauensverhältnis des Geschädigten zu seiner 'Stammwerkstatt' zu berücksichtigen.
Im konkreten Fall hatte der Kläger sein Fahrzeug, einen BMW, stets in einer BMW-Fachwerkstatt reparieren und warten lassen. Die gegnerische Versicherung wollte ihn auf eine günstigere, freie Werkstatt verweisen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es betonte, dass der Geschädigte einen Anspruch darauf hat, sein Fahrzeug in die Hände einer Werkstatt zu geben, der er vertraut und von der er eine qualitativ hochwertige Reparatur erwarten kann. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um ein hochwertiges Fahrzeug handelt.
Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen die Praxis mancher Versicherer, Geschädigte pauschal auf günstigere Werkstätten zu verweisen, ohne die individuellen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Es unterstreicht die Bedeutung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten bei der Schadensregulierung.
Praxistipps
- Führen Sie ein lückenloses Scheckheft: Ein gepflegtes Scheckheft einer Markenwerkstatt ist ein starkes Argument gegen einen Verweis auf eine freie Werkstatt.
- Argumentieren Sie mit dem Vertrauensverhältnis: Weisen Sie die Versicherung darauf hin, dass Sie Ihr Fahrzeug immer in derselben Werkstatt haben reparieren lassen.
- Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
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Quelle: ra-kotz.de
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