> Fast 5 Monate kein Auto nach einem unverschuldeten Unfall? Der BGH bestätigt den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Dauer. Erfahren Sie hier mehr. ## 144 Tage ohne Auto? Der BGH sagt Ja zur Entschädigung! Stell Ihnen vor, Ihr Auto hat einen unverschuldeten Unfall und ist wochenlang in der Werkstatt. Sie brauchen es dringend, aber die gegnerische Versicherung zahlt nur schleppend. Fast fünf Monate vergehen. Ein Albtraum, oder? Genau das ist passiert – und der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ihnen für diese gesamte Zeit eine Entschädigung zusteht. ## Der Fall im Detail: Ein Renault, ein Lkw und eine lange Wartezeit Was war passiert? Am 9. Juli 2001 wurde der 9,5 Jahre alte Renault 25 V6 eines Autofahrers von einem Lkw beschädigt. Der Wagen war nicht mehr fahrbereit. Ein Gutachter schätzte die Reparaturkosten auf rund 2.800 €, was fast dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs entsprach. Das Problem: Der Besitzer konnte die Reparatur nicht aus eigener Tasche bezahlen. Er informierte die gegnerische Versicherung am 3. August 2001 über seine finanzielle Notlage und bat um eine gütliche Regulierung. Doch die Versicherung ließ sich Zeit. Erst nach 144 Tagen, am 21. Dezember 2001, zahlte sie den Betrag. In der Zwischenzeit war der Autofahrer ohne fahrbaren Untersatz. Er verlangte eine Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Dauer von 144 Tagen – insgesamt 4.100 €. ## Das Urteil: Der BGH gibt dem Autofahrer Recht Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Autofahrer Recht. Die Richter stellten klar: Wenn der Geschädigte die Reparaturkosten nicht selbst vorstrecken kann (und dies der Versicherung mitteilt), muss die Versicherung für den gesamten Zeitraum der verzögerten Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Die lange Wartezeit von 144 Tagen geht voll zu Lasten der Versicherung. ## Warum das wichtig ist: Ihr Recht auf Mobilität Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Unfallgeschädigter. Es macht deutlich, dass Sie nicht auf den Kosten für den Nutzungsausfall sitzen bleiben, nur weil die gegnerische Versicherung die Zahlung verzögert. Ihre Mobilität ist ein schützenswertes Gut. Wenn Sie Ihr Auto unverschuldet nicht nutzen können, steht sich eine Entschädigung zu – und zwar für die gesamte Dauer, die die Versicherung zur Regulierung benötigt. ## Ihr Tipp: Dokumentieren Sie alles und bleib hartnäckig Informieren Sie die gegnerische Versicherung nachweislich (am besten schriftlich per Einschreiben) über Ihre finanzielle Situation, wenn Sie die Reparatur nicht selbst bezahlen können. Setzen Sie eine klare Frist zur Zahlung. Lassen Sie sich nicht abwimmeln und schalte im Zweifel einen Anwalt ein. Die Kosten dafür muss bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.
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