## Dreister Dieb baut Unfall mit geklautem Auto! > Ein Autodieb klaut einen BMW, baut einen Unfall und stellt das Auto zurück. Der Besitzer merkt nichts – bis die Polizei klingelt. ## Der Fall im Detail Ein Mann aus dem Saarland erlebte eine böse Überraschung, als die Polizei vor seiner Tür stand. Der Vorwurf: Fahrerflucht. Der Mann war verdutzt, denn sein BMW stand unversehrt in der Garage. Dachte er zumindest. Bei genauerem Hinsehen entdeckte er frische Unfallspuren an der Front des Wagens. Ein Blick auf die Aufnahmen seiner privaten Überwachungskamera brachte die schockierende Wahrheit ans Licht: Ein dreister Dieb hatte seinen BMW in der Nacht gestohlen, einen Unfall gebaut und das beschädigte Fahrzeug anschließend einfach wieder in der Einfahrt abgestellt. Der Dieb hatte den Schlüssel genutzt, den der Besitzer im Handschuhfach eines anderen, unverschlossenen Autos auf dem Grundstück aufbewahrt hatte. Der Schaden am BMW belief sich auf rund 8.000 Euro. Hinzu kam der Schaden am fremden Fahrzeug, das der Dieb bei seiner Spritztour beschädigt hatte. ## Das Urteil Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des bestohlenen Autobesitzers für den Schaden am fremden Fahrzeug aufkommen muss (Az. 1 O 237/20). Die Begründung: Der Diebstahl wurde durch die unvorsichtige Aufbewahrung des Schlüssels erheblich erleichtert. Der Besitzer handelte grob fahrlässig, indem er den Schlüssel im unverschlossenen Zweitwagen liegen ließ. Diese grobe Fahrlässigkeit führt dazu, dass die Versicherung zwar den Schaden des Unfallgegners regulieren muss, sich das Geld aber vom eigenen Kunden zurückholen kann – bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Den Schaden am eigenen Auto musste der Besitzer selbst tragen, da seine Kaskoversicherung aufgrund der groben Fahrlässigkeit die Leistung verweigerte. Der Dieb wurde zwar ermittelt, konnte aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da er mittellos war. Der Autobesitzer blieb also auf einem Großteil des Schadens sitzen. ## Warum das wichtig ist: Ihr Schutzschild als Autobesitzer Dieser kuriose Fall verdeutlicht, wie entscheidend eine gute Versicherung ist. Wenn Ihr Auto gestohlen und in einen Unfall verwickelt wird, sind Sie als Halter in der Regel fein raus. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Für den Schaden an Ihrem eigenen Auto ist die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zuständig. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigst und Ihre Versicherung informierst. Zögere also keine Sekunde, wenn Sie den Diebstahl bemerkst. ## Ihr Tipp: So machen Sie Dieben das Leben schwer Auch wenn die Versicherung im Ernstfall einspringt, ist ein Autodiebstahl immer mit erheblichem Aufwand und Ärger verbunden. Prävention ist daher der beste Schutz. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie das Risiko eines Diebstahls deutlich senken: * **Mechanische Sicherungen:** Eine Lenkradkralle oder eine Parkkralle sind sichtbare und wirksame Abschreckungsmittel. * **Elektronische Helfer:** Eine Alarmanlage macht lautstark auf den Diebstahl aufmerksam. Ein GPS-Tracker ermöglicht es, den Standort des Fahrzeugs zu verfolgen und es so schneller wiederzufinden. * **Verhaltenstipps:** Parke Ihr Auto, wenn möglich, an gut beleuchteten und belebten Orten. Schließen Sie immer alle Fenster und das Schiebedach. Lassen Sie niemals Wertsachen sichtbar im Auto liegen. ## Fazit: Gut versichert und wachsam bleiben Der Gedanke, dass ein Dieb mit dem eigenen Auto einen Unfall baut, ist beunruhigend. Doch wie der Fall zeigt, sind Sie als Halter mit der richtigen Versicherung auf der sicheren Seite. Wichtig ist, im Fall der Fälle schnell und richtig zu handeln. Und mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko eines Diebstahls von vornherein minimieren. Noch mehr spannende Geschichten, Urteile und wertvolle Ratschläge für Autofahrer finden Sie auf unfallwiki.de, Ihrem umfassenden Nachschlagewerk für alle Fragen nach einem Unfall.
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