> 50 km/h zu schnell wegen Durchfall? Das OLG Zweibrücken hat entschieden, ob akute Notdurft Raserei rechtfertigt. Erfahren Sie hier die ganze Wahrheit! ## Durchfall am Steuer: Ihr Freifahrtschein zum Rasen? Stell Ihnen vor, Sie sind auf der Autobahn unterwegs und plötzlich meldet sich Ihr Magen mit einem unmissverständlichen Grummeln. Der kalte Schweiß bricht Ihnen aus, die nächste Toilette ist meilenweit entfernt. Der einzige Gedanke, der jetzt noch zählt: Nichts wie weg hier! Aber rechtfertigt das einen Bleifuß und eine saftige Geschwindigkeitsüberschreitung? Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat sich mit genau dieser Fragen Sie beschäftigt. ## Der Fall: 50 km/h zu schnell wegen akuter Notdurft Ein Autofahrer wurde mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt – satte 50 km/h zu viel. Seine Begründung: akuter, unvorhersehbarer Durchfall. Er argumentierte, er habe sich in einem rechtfertigenden Notstand befunden, um eine peinliche und unhygienische Situation im Auto zu vermeiden. Ein Argument, das viele von uns vielleicht nachvollziehen können. Aber wie sehen das die Gerichte? ## Das Urteil: Ein klares "Jein" von den Richtern Das OLG Zweibrücken hat in seinem Urteil (Az. 1 Ss 291/96) tatsächlich entschieden, dass ein plötzlicher, unabweisbarer Stuhldrang einen rechtfertigenden Notstand nach § 16 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) darstellen _kann_. Das bedeutet: Unter ganz bestimmten Umständen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt und damit straffrei sein. Ein Freifahrtschein zum Rasen ist das aber noch lange nicht. Die Gerichte prüfen jeden Fall ganz genau. In einem ähnlichen Fall vor dem OLG Düsseldorf wurde die Berufung auf den Notstand beispielsweise abgewiesen. Die Richter argumentierten, der Fahrer hätte auf dem Seitenstreifen anhalten können. Außerdem wäre der Zeitgewinn durch das schnellere Fahren bis zur nächsten Ausfahrt so gering gewesen, dass es die Gefahr durch die Raserei nicht gerechtfertigt hätte. ## Warum das für Sie wichtig ist Die Entscheidung des OLG Zweibrücken zeigt: Unser Rechtssystem ist nicht komplett realitätsfern. Es erkennt an, dass es Situationen gibt, in denen man zu außergewöhnlichen Maßnahmen greifen muss. Aber es setzen auch klare Grenzen. Bevor Sie also das Gaspedal durchtrittst, weil Ihr Magen rebelliert, müssen Sie abwägen: * **Ist der Drang wirklich unvorhersehbar und unabweisbar?** Eine bekannte Laktoseintoleranz nach einem Milchshake zählt eher nicht. * **Gibt es keine andere Möglichkeit?** Kannst Sie sicher auf dem Seitenstreifen anhalten? Gibt es eine Parkbucht in der Nähe? * **Ist das Rasen wirklich die Lösung?** Bringt sich die Geschwindigkeitsüberschreitung wirklich signifikant schneller ans Ziel (die nächste Toilette)? ## Ihr Tipp von den Unfallgiganten Auch wenn der Gedanke an eine öffentliche "Entleerung" am Straßenrand unangenehm ist – Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer geht immer vor. Ein Bußgeld ist ärgerlich, aber ein Unfall kann Leben kosten. Handeln Sie also mit kühlem Kopf, auch wenn es im Bauch rumort. Im Zweifel gilt: Lieber rechts ranfahren und eine unangenehme Situation in Kauf nehmen, als ein hohes Risiko im Straßenverkehr einzugehen. Mehr spannende Urteile und alles, was Sie nach einem Unfall wissen müssen, finden Sie wie immer auf unfallwiki.de.
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