> Stell Ihnen vor, Sie kommen zu Ihrem geparkten Auto und entdeckst einen massiven Sprung in der Windschutzscheibe. Vandalismus? Ein Steinschlag? Weit gefehlt. Der Übeltäter war klein, pelzig und… steif gefroren. Ein Eichhörnchen, das vom Baum fiel und Ihre Scheibe durchschlug. Klingt absurd? Ist aber tatsächlich so passiert. ## Der Fall: Ein tierischer Tiefschlag In Großbritannien meldete ein Autofahrer seiner Versicherung genau diesen skurrilen Schaden. Ein gefrorenes Eichhörnchen war von einem Baum direkt auf seine Windschutzscheibe gekracht und hatte diese zerstört. Der Fall landete in einer Liste der seltsamsten Versicherungsschäden, die vom Versicherer Norwich Union (heute Aviva) veröffentlicht wurde. Ein kurioser Einzelfall, der aber eine wichtige Fragen Sie aufwirft: Wer zahlt eigentlich für so etwas? ## Das Urteil: Kein klassischer Wildschaden In Deutschland wäre die Sache komplizierter, als man denkt. Ein Zusammenstoß mit einem Tier während der Fahrt ist in der Regel ein Fall für die Teilkaskoversicherung – allerdings nur, wenn es sich um sogenanntes „Haarwild“ nach dem Bundesjagdgesetz handelt. Dazu gehören Rehe, Wildschweine oder Füchse. Ein Eichhörnchen gehört nicht dazu. Ein direkter Unfall mit einem Eichhörnchen wäre also erstmal nicht versichert, es sei denn, Ihre Police schließt ausdrücklich „Tiere aller Art“ mit ein. Doch hier ist die entscheidende Wendung: Das Eichhörnchen ist nicht ins Auto gelaufen, es ist darauf gefallen. Damit wird der Fall zu einem Schaden durch „herabfallende Gegenstände“. Und hier sieht die Sache schon besser aus. ## Warum das wichtig ist: Ihr Schutz bei unvorhersehbaren Ereignissen Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch unvorhersehbare äußere Ereignisse entstehen. Dazu gehören klassischerweise Sturmschäden, bei denen Äste oder Dachziegel auf Ihr Auto fallen. Ob ein gefrorenes Eichhörnchen als „herabfallender Gegenstand“ im Sinne der Versicherungsbedingungen durchgeht, ist eine Fragen Sie der genauen Vertragsdetails. Oft ist die Leistung an eine bestimmte Windstärke (meist Windstärke 8) gekoppelt. Fällt das Tier ohne Sturmeinwirkung vom Baum, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern. In einem solchen Fall bliebe nur die Hoffnung, den „Besitzer“ des Baumes haftbar zu machen – also die Stadt, die Gemeinde oder einen privaten Eigentümer. Hier greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Konnte nachgewiesen werden, dass der Baum morsch war und eine Gefahr darstellte, bestünden Chancen auf Schadensersatz. Bei einem gesunden Baum und einem unglücklichen Zufall durch ein Tier sieht es jedoch schlecht aus. ## Ihr Tipp: Die richtige Police macht den Unterschied Was können Sie aus diesem kuriosen Fall lernen? Prüfen Sie Ihre Teilkaskoversicherung genau! Eine gute Police sollte nicht nur Schäden durch Haarwild, sondern durch „Tiere aller Art“ abdecken. Noch wichtiger ist ein Passus, der Schäden durch herabfallende Gegenstände auch ohne die Einschränkung auf eine bestimmte Windstärke einschließt. Das schützt sich nicht nur vor gefrorenen Nagetieren, sondern auch vor herabfallenden Ästen an einem windstillen Tag. ## Fazit Der Fall des gefrorenen Eichhörnchens zeigt, dass im Straßenverkehr wirklich alles passieren kann. Umfassender Versicherungsschutz ist daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Mehr zu diesem und vielen weiteren spannenden Themen rund um Ihr Auto finden Sie auf unfallwiki.de.
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Eiskalt erwischt: Wenn das Eichhörnchen gefroren vom Himmel fällt
Ein gefrorenes Eichhörnchen fällt vom Baum und zerstört die Windschutzscheibe. Ein skurriler Fall, der Fragen zur Teilkasko aufwirft. Wer zahlt?
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