6 Millionen Euro für ein Auto. Unfallfrei, 5.886 Kilometer auf dem Tacho, einer von nur 210 gebauten LaFerrari Aperta. Und dann steht er eines Tages abgeparkt am Straßenrand – und wird von einem anderen Fahrzeug gerammt. Was folgt, ist einer der spektakulärsten Schadensfälle der deutschen Rechtsgeschichte.
Die Fakten: Kein Kratzer – ein Totalangriff auf den Vorderwagen
Vergessen Sie die Vorstellung von einem harmlosen Parkrempler. Die Front des LaFerrari Aperta wurde erheblich beschädigt. Der komplette Vorderwagen, die Windschutzscheibe und die rechte Tür – alles musste repariert und neu lackiert werden. Die Rechnung: 327.000 Euro an Reparatur- und Lackierkosten. Die gegnerische Versicherung zahlte die Instandsetzung, die technisch einwandfrei durchgeführt wurde.
Aber hier beginnt das eigentliche Drama. Denn bei einem Hypercar dieser Klasse geht es nicht nur um Blech und Lack.
Der LaFerrari Aperta: Ein Auto, das es fast nicht gibt
Ferrari baute genau 210 Exemplare des LaFerrari Aperta. 200 Stück gingen 2017 bei einer exklusiven Vorpremiere in Modena an handverlesene Kunden – zum Grundpreis von 1,95 Millionen Euro. Neun weitere waren für die 70th-Anniversary-Feierlichkeiten reserviert. Das letzte, 210. Exemplar wurde bei einer Wohltätigkeitsauktion für 8,3 Millionen Euro versteigert.
Auf dem freien Markt wechselten diese Fahrzeuge für 4 bis 6 Millionen Euro den Besitzer. Der Geschädigte hatte seinen für 6 Millionen Euro gekauft. Unfallfrei. Makellos.
Das Urteil: 1,2 Millionen Euro Wertminderung
Der Besitzer forderte zunächst 750.000 Euro merkantile Wertminderung. Vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 4 O 93/20, Urteil vom 26. April 2022) wurde es für die Versicherung dann deutlich teurer.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige erklärte: Ein LaFerrari Aperta mit repariertem Unfallschaden ist auf dem Sammlermarkt praktisch unverkäuflich. Sammler suchen Perfektion. Der Verlust des Originalzustands schreckt sie ab – egal wie gut die Reparatur ausgeführt wurde. Auf Restwertbörsen wie AUTOonline und WinValue lagen die Kaufangebote bei maximal 2,45 Millionen Euro.
Das Gericht rechnete: Wiederbeschaffungswert ohne Unfall: 3,65 Mio. €. Tatsächlich erzielbarer Verkaufswert nach Reparatur: 2,45 Mio. €. Merkantiler Minderwert: 1,2 Millionen Euro.
Die üblichen Berechnungsmethoden (BVSK-Modell, Marktrelevanz- und Faktorenmethode) waren hier nicht anwendbar – sie wurden für den Massenmarkt entwickelt, nicht für Hypercars.
Was das für Sie bedeutet
Dieser Fall zeigt in extremer Form, was bei jedem Unfallschaden gilt: Die Reparaturkosten sind nur ein Teil des Schadens. Die merkantile Wertminderung – also der Wertverlust, der trotz perfekter Reparatur bleibt – wird von Versicherungen häufig kleingerechnet oder ganz ignoriert.
Auch bei einem alltäglichen Fahrzeug haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung. Bestehen Sie auf einen unabhängigen Gutachter, der den Schaden vollständig bewertet – inklusive Wertminderung. Nur so bekommen Sie, was Ihnen zusteht.